Bei einem Sterbefall Zuhause verständigen Sie uns nach der Bestätigung der Todes­­fest­stellung durch einen Arzt. Die Würde eines Menschen bleibt auch über den Tod hinaus erhalten. Sie können sich in Ruhe und auf Ihre ganz persönliche Weise vom Verstorbenen verabschieden. Erst wenn Sie dazu bereit sind, kommen wir ins Haus und begleiten Sie bei den weiteren Schritten. Nach Wunsch halten wir vor Ort eine kurze Abschiedsandacht, bevor der Leichnam in die Aufbahrungshalle überführt wird.

Bei einem Sterbefall im Krankenhaus/Pflegeheim sollten Sie sich ausreichend Zeit nehmen, um sich würdevoll vom Verstorbenen zu verabschieden. Erst dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf, um die weiteren Schritte gemeinsam zu klären. Falls es Ihnen möglich ist, bringen Sie entsprechend den Wünschen des Verstorbenen Bekleidung (Unterwäsche und Oberbekleidung ohne Schuhe) mit. Gerne können Sie auch persönliche Sargbeigaben mitgeben (z.B. Briefe, Fotos, Zeichnungen, Rosenkranz).

Bei einem Sterbefall an einem öffentlichen Ort wird die Todesnachricht von der Polizei – im Normalfall unterstützt durch ein psychologisch geschultes Team – überbracht. Sie informiert über den Todesort und darüber, wohin der Leichnam überstellt wurde. In vielen Fällen wird der Verstorbene zur Klärung der Todesursache in die Prosektur des nächsten Krankenhauses überführt. Sobald Sie dazu in der Lage sind, nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen umgehend zur Seite, informieren Sie über die nächsten Schritte und gestalten nach Möglichkeit auch eine persönliche Abschiednahme vom Verstorbenen.

Bei einem Sterbefall im Ausland
Stirbt ein österreichischer Staatsbürger im Ausland, werden die Angehörigen durch die österreichische Vertretungsbehörde (Botschaft, Konsulat oder Polizei) verständigt. Nach Erhalt der Todesnachricht nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. Wir organisieren den Rücktransport und die Überführung des Leichnams von und in alle Staaten. Nach Wunsch organisieren wir in Zusammenarbeit mit externen Bestattungsunternehmen auch Beisetzungen im Ausland, zum Beispiel im Heimatland des Verstorbenen